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   BSG, 14.09.2023 - B 11 AL 16/23 B   

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https://dejure.org/2023,29037
BSG, 14.09.2023 - B 11 AL 16/23 B (https://dejure.org/2023,29037)
BSG, Entscheidung vom 14.09.2023 - B 11 AL 16/23 B (https://dejure.org/2023,29037)
BSG, Entscheidung vom 14. September 2023 - B 11 AL 16/23 B (https://dejure.org/2023,29037)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 14.09.2023 - B 11 AL 16/23 B
    Vor diesem Hintergrund wäre - auch unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (vgl Senatsurteil vom 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R - SozR 4-6065 Art. 61 Nr. 1 RdNr 26, mwN auch zur Rechtsprechung des EuGH; Senatsurteil vom 26.2.2019 - B 11 AL 15/18 R - SozR 4-4300 § 26 Nr. 9 RdNr 18) - eine Auseinandersetzung mit der Bindungswirkung dieser Bescheinigung gegenüber der Beklagten und den Gerichten erforderlich gewesen.

    Das EU-Recht sieht bei Bedenken gegenüber der Richtigkeit solcher Bescheinigungen nämlich ein besonderes Verfahren des Dialogs und der Vermittlung vor; dieses Verfahren ist von dem Träger des Mitgliedstaats einzuhalten, der Zweifel an der Gültigkeit dieser Dokumente oder der Richtigkeit des Sachverhalts hat, der den darin enthaltenen Angaben zugrunde liegt (vgl Senatsurteil vom 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R - SozR 4-6065 Art. 61 Nr. 1 RdNr 26) .

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 14.09.2023 - B 11 AL 16/23 B
    Weiter muss ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit im jeweiligen Rechtsstreit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) aufgezeigt werden (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 15/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Auszug aus BSG, 14.09.2023 - B 11 AL 16/23 B
    Vor diesem Hintergrund wäre - auch unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (vgl Senatsurteil vom 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R - SozR 4-6065 Art. 61 Nr. 1 RdNr 26, mwN auch zur Rechtsprechung des EuGH; Senatsurteil vom 26.2.2019 - B 11 AL 15/18 R - SozR 4-4300 § 26 Nr. 9 RdNr 18) - eine Auseinandersetzung mit der Bindungswirkung dieser Bescheinigung gegenüber der Beklagten und den Gerichten erforderlich gewesen.
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